Gehörlose benutzen als Wecker Signalanlagen, die akustische Geräusche in Licht- oder Vibrationssignale umwandeln. Dabei unterscheiden sich je nach Signalquelle die Blinkzeichen bzw. Vibrationsrhythmen. Die Lichtsignalanlagen werden über die Steckdosen angeschlossen, die Vibrationsempfänger am Körper getragen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erkennen Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker als Hilfsmittel an. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich je nach Produkt, Bedarf und Krankenkasse. Für Licht- oder Vibrationsanlagen, die nicht zu Hause, sondern am Arbeitsplatz benötigt werden, sind die Krankenkassen nicht zuständig. In dem Fall sollte sich an den Betriebsrat oder Behindertenbeauftragten der Firma gewendet werden, an das Integrationsamt, oder an die Reha-Servicestellen der Agenturen für Arbeit.