Rundfunkbeitrag

Gehörlose und Schwerhörige mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% und dem Kennzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis waren bis Ende 2012 von der Abgabe der Rundfunkbeiträge an die GEZ befreit. Mit Einführung des Modells der Wohnungspauschale wird seit Januar 2013 auch bei stark Hörgeschädigten und Gehörlosen ein Drittel des Beitrags der Rundfunkgebühren fällig.

 

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© Melanie Troatz